Von der Anamnese bis zur Abgabe: So läuft eine Hilfsmittelversorgung ab
Welches Hilfsmittel braucht mein Kind? Wie komme ich an die richtige Verordnung? Zahlt das die Krankenkasse, und wie lange dauert das alles? Hier findest du den Ablauf Schritt für Schritt und die Antworten auf die Fragen, die uns Eltern am häufigsten stellen.
In 6 Schritten
In wenigen Schritten zum Hilfsmittel
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Bedarf ermitteln
Durch Therapeutinnen und Therapeuten, Einrichtungen, Eltern oder Ärztinnen und Ärzte. Dir ist jetzt klar, dass dein Kind ein Hilfsmittel braucht, um seine Ziele zu erreichen. Aber was gibt es überhaupt für Hilfsmittel?
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Versorgungskonzept erstellen
Wir beraten dich und dein Kind gezielt über eine Vielzahl an Möglichkeiten; vieles davon kann dein Kind direkt bei uns erproben. Gemeinsam definieren wir Versorgungsziele und die nächsten Schritte. Wenn wir das Passende gefunden haben, brauchen wir eine ärztliche Verordnung.
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Die Verordnung
Die ärztliche Verordnung ist die Begründung für das Hilfsmittel. Deshalb sollte hier möglichst genau darauf geachtet werden: Was? Welche Art von Hilfsmittel wird benötigt. Warum? Welche Symptome der Grunderkrankung liegen vor. Wozu? Welche Ziele sollen damit erreicht werden.
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Kostenübernahme klären: Hier arbeiten wir Seite an Seite
Wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Dazu schicken wir Verordnung und Kostenvoranschlag an die Kasse.
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Jetzt ein wenig Geduld
Der Kostenträger prüft den Versorgungsvorschlag. Das kann auch mal ein bis zwei Monate dauern. Ist der Bescheid bewilligt, wird das Hilfsmittel gefertigt und von uns perfekt angepasst. Wurde der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die fachliche Begründung liefern wir.
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Dein Hilfsmittel ist da
Alle, die künftig mit dem Hilfsmittel umgehen, bekommen eine Einweisung. Und wir bleiben Ansprechpartner bei Fragen, Wartungen, Anpassungen und Reparaturen.
Kostenträger
Kostenträger und deine Rechte
Hilfsmittel sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit. Die Krankenkasse muss über einen Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Lehnt die Kasse ab, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch; wir liefern die fachliche Begründung. Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel zusätzlich über die Pflegekasse beantragt werden (§ 40 SGB XI). Für Hilfsmittel in Schule und Ausbildung kann auch die Eingliederungshilfe zuständig sein.
Checkliste
Was du zum ersten Termin mitbringst
Damit der erste Termin direkt etwas bringt, bring bitte mit, was davon vorhanden ist. Fehlt etwas, kommt trotzdem: Wir fangen mit dem an, was da ist.
- den aktuellen Arztbrief oder Befund aus SPZ, Klinik oder Kinderorthopädie
- die Verordnung, falls schon ausgestellt
- vorhandene Hilfsmittel, Orthesen oder Einlagen, auch wenn sie nicht mehr passen
- die Schuhe, die dein Kind im Alltag trägt
- Therapieberichte und eure Fragen, gern als Liste
- Zeit: Plant für den ersten Termin etwa eine Stunde ein, bei komplexen Versorgungen auch mehr
Die Versichertenkarte brauchen wir erst bei der Abgabe des Hilfsmittels.
Häufige Fragen
Häufige Fragen von Eltern
Komm einfach zu uns, melde dich telefonisch oder schreib uns. Dann erstellen wir ein individuelles Konzept auf Basis der ärztlichen Verordnung.
Wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid, gehen Rehahilfsmittel wie Rolli, Therapiestuhl oder Gehhilfe wieder zurück an die Krankenkasse, damit im Anschluss ein anderes Kind damit versorgt werden kann. Je nach Kasse holen wir oder ein spezielles Logistikunternehmen das Hilfsmittel ab. Ruf einfach an, dann klären wir das Vorgehen individuell.
Orthesen werden immer passgenau gefertigt. Sie sitzen also eng, aber drücken oder reiben dürfen sie nicht. Komm bitte direkt zu uns, gemeinsam schauen wir nach der Ursache. Innerhalb eines halben Jahres gewähren wir Passformgarantie und ändern die Orthese oder Prothese in unserer Werkstatt kostenfrei ab.
In der Regel deine Krankenkasse. Für Kinder besteht bis zum 18. Geburtstag keine Zuzahlungspflicht. Allerdings garantiert die Krankenkasse nur die medizinisch notwendige Versorgung. Entscheidest du dich für ein höherwertiges Hilfsmittel, trägst du die Mehrkosten selbst. Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Autositze oder Fahrräder, die auch gesunde Menschen benutzen. Hier fällt ein Eigenanteil an.
Viele Menschen arbeiten für dein Hilfsmittel Hand in Hand. Da kann es hin und wieder zu ungeplanten Verzögerungen kommen. Wenn du ungeduldig wirst, melde dich einfach bei uns, wir sagen dir, wo deine Versorgung gerade steht.
Am schnellsten können wir einen Termin vereinbaren, wenn du zu uns kommst. Wenn das für dich nicht möglich ist oder es für die optimale Versorgung erforderlich ist, kommen wir natürlich auch gern zu dir.
Nein. Wir möchten deiner Familie ein verlässlicher Wegbegleiter sein und kümmern uns um alles: Von der ersten Beratung über den Kostenvoranschlag und die Begründung für die Krankenkasse bis zur Beratung durch unser Team vor Ort.
Wenn dein Kind neue Hosen braucht, weil es aus den alten herausgewachsen ist, steht meist auch eine Hilfsmittelanpassung an. Damit du nicht daran denken musst, erinnern wir regelmäßig an den möglichen Handlungsbedarf.
Probieren geht über Studieren. Dank zuverlässiger Partnerschaften mit unseren Lieferanten können wir Demoprodukte zum Testen bereitstellen. Für eine möglichst realitätsnahe Erfahrung kannst du sie auch einige Tage zuhause erproben.
Die Antwort auf deine Frage war nicht dabei?
Ruf uns unverbindlich an oder schreib uns. Wir helfen dir gern weiter und suchen mit dir für dein Kind die passende Lösung.
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