Junge wird von einem Therapeuten beim Stehen unterstützt

Von der Anamnese bis zur Abgabe: So läuft eine Hilfsmittelversorgung ab

Welches Hilfsmittel braucht mein Kind? Wie komme ich an die richtige Verordnung? Zahlt das die Krankenkasse, und wie lange dauert das alles? Hier findest du den Ablauf Schritt für Schritt und die Antworten auf die Fragen, die uns Eltern am häufigsten stellen.

In 6 Schritten

In wenigen Schritten zum Hilfsmittel

  1. Bedarf ermitteln

    Durch Therapeutinnen und Therapeuten, Einrichtungen, Eltern oder Ärztinnen und Ärzte. Dir ist jetzt klar, dass dein Kind ein Hilfsmittel braucht, um seine Ziele zu erreichen. Aber was gibt es überhaupt für Hilfsmittel?

  2. Versorgungskonzept erstellen

    Wir beraten dich und dein Kind gezielt über eine Vielzahl an Möglichkeiten; vieles davon kann dein Kind direkt bei uns erproben. Gemeinsam definieren wir Versorgungsziele und die nächsten Schritte. Wenn wir das Passende gefunden haben, brauchen wir eine ärztliche Verordnung.

  3. Die Verordnung

    Die ärztliche Verordnung ist die Begründung für das Hilfsmittel. Deshalb sollte hier möglichst genau darauf geachtet werden: Was? Welche Art von Hilfsmittel wird benötigt. Warum? Welche Symptome der Grunderkrankung liegen vor. Wozu? Welche Ziele sollen damit erreicht werden.

  4. Kostenübernahme klären: Hier arbeiten wir Seite an Seite

    Wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Dazu schicken wir Verordnung und Kostenvoranschlag an die Kasse.

  5. Jetzt ein wenig Geduld

    Der Kostenträger prüft den Versorgungsvorschlag. Das kann auch mal ein bis zwei Monate dauern. Ist der Bescheid bewilligt, wird das Hilfsmittel gefertigt und von uns perfekt angepasst. Wurde der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die fachliche Begründung liefern wir.

  6. Dein Hilfsmittel ist da

    Alle, die künftig mit dem Hilfsmittel umgehen, bekommen eine Einweisung. Und wir bleiben Ansprechpartner bei Fragen, Wartungen, Anpassungen und Reparaturen.

Kostenträger

Kostenträger und deine Rechte

Hilfsmittel sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 33 SGB V). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit. Die Krankenkasse muss über einen Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Lehnt die Kasse ab, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch; wir liefern die fachliche Begründung. Bei anerkanntem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel zusätzlich über die Pflegekasse beantragt werden (§ 40 SGB XI). Für Hilfsmittel in Schule und Ausbildung kann auch die Eingliederungshilfe zuständig sein.

Checkliste

Was du zum ersten Termin mitbringst

Damit der erste Termin direkt etwas bringt, bring bitte mit, was davon vorhanden ist. Fehlt etwas, kommt trotzdem: Wir fangen mit dem an, was da ist.

  • den aktuellen Arztbrief oder Befund aus SPZ, Klinik oder Kinderorthopädie
  • die Verordnung, falls schon ausgestellt
  • vorhandene Hilfsmittel, Orthesen oder Einlagen, auch wenn sie nicht mehr passen
  • die Schuhe, die dein Kind im Alltag trägt
  • Therapieberichte und eure Fragen, gern als Liste
  • Zeit: Plant für den ersten Termin etwa eine Stunde ein, bei komplexen Versorgungen auch mehr

Die Versichertenkarte brauchen wir erst bei der Abgabe des Hilfsmittels.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Eltern

Die Antwort auf deine Frage war nicht dabei?

Ruf uns unverbindlich an oder schreib uns. Wir helfen dir gern weiter und suchen mit dir für dein Kind die passende Lösung.

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